AGB




§ 1 Leistungsbeschreibung
1. Diese AGBs regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer/Halter und Animals-Vital. Animals-Vital bietet Unterricht in der Ausbildung von Hunden an sowie Physiotherapie für Hunde, osteopathische und physiotherapeutische Pferdetherapie, Dual-Aktivierung für Pferde, sowie Seminare und Workshops.
a) Inhalt des Unterrichtlehrgangs ist es, dem Teilnehmer ein grundlegendes Verständnis für die Verhaltensweise und artgerechte Haltung seines Hundes zu vermitteln, die Möglichkeiten der verbalen und nonverbalen Verständigung sowie artgerechte Ausbildungsmethoden aufzuzeigen. Der konkrete Inhalt der Unterrichtseinheiten richtet sich nach den Vorkenntnissen des Hundehalters und dem Ausbildungsniveau und Verhalten des Hundes, die in einem am Anfang des Kurses stattfindenden Erstberatungsgesprächs nach Ermessen der Hundetrainerin von Animals-Vital eingestuft und gemeinsam mit dem Hundehalter besprochen wird. Auf der Grundlage dieser Erkenntnis und der Bedürfnisse des Hundehalters und dessen Hundes folgt sodann je nach Ermessen der Hundetrainerin Einzel- oder Gruppenunterricht.
b) Die Physiotherapie/Osteopathie wird nach den Bedürfnisses des zu behandelnden Hundes oder Pferdes im Ermessen der Tierphysiotherapeutin/Pferdeosteopathin ausgeübt. Vor Beginn der Therapie erfolgt ein Informationsgespräch mit dem Halter, in dem die Methode der Behandlung und deren Risiken im konkreten Fall erläutert werden.
c) Vor Beginn der Dual-Aktivierung für Pferde erfolgt ein Informationsgespräch mit dem Halter/Teilnehmer, in dem die Methode und deren Risiken erläutert werden.
d) Seminare und Workshops beinhalten die auf der Homepage von Animals-Vital ausgeschriebenen Themen und Leistungen.

2.
a) Die Durchführung der unter Ziff. 1 a) - c) genannten Leistungen durch Animals-Vital ist in Weil am Rhein (Erfüllungsort) geschuldet. Wird die Leistung an einem anderen Ort durch Animals-Vital erbracht, fallen die hiermit verbundenen Aufwendungen dem Teilnehmer/Tierhalter gem. § 3 Ziff. 2. zur Last.
b) Seminare und Workshops finden an dem in der Ausschreibung auf der Hompegage von Animals-Vital angegeben Ort statt. Die Anreise erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Kosten.

3. Mit der Tätigkeit von Animals-Vital ist kein Erfolg geschuldet.

§ 2 Abschluss des Vertrages und Nachweispflicht des Teilnehmers
1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung des Tierhalters und Teilnehmers durch Animals-Vital zustande. Animals-Vital verpflichtet sich zur Erbringung der unter § 1 genannten Leistung, der Teilnehmer/Halter zur Zahlung des unter § 3 geschuldeten Entgelts.

2. Zur Teilnahme am Unterricht ist der Nachweis eines gültigen Impfzeugnisses sowie einer Tierhalter-haftpflichtversicherung erforderlich. Die genannten Unterlagen sind mit der Anmeldung vorzulegen. Mit der Anmeldung erklärt der Tierhalter nach bestem Wissen und Gewissen, dass sein Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

3. Vor dem Beginn und während der laufenden Physiotherapie/Osteopathie hat der Tierhalter Animals-Vital über Erkankungen seines Tieres (insbesondere über Tumore) vollumfänglich zu informieren und zu erklären, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und macht.

§ 3 Entgelt, Aufwendungen, Fälligkeit
1.
a) Die Abrechnung der unter § 1 a) - c) genannten Leistungen von Animals-Vital erfolgt nach Zeitaufwand. Der Stundensatz richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Anmeldebestätigung geltenden Preisliste.

b) Die Seminar-/Workshopgebühr versteht sich pro Person und Seminar/Workshop und ist in der in der Anmeldebestätigung angegebenen Höhe zu entrichten.

2. Soll die Durchführung der Leistung von Animals-Vital abweichend von § 1 Ziff. 2 a) an einem anderen Ort als Weil am Rhein stattfinden, gelten die Anfahrtszeiten als Arbeitszeiten und sind gem. Ziff. 1 a) und Ziff. 3. zu vergüten.

Zusätzlich können dem Teilnehmer/Halter die Fahrtkosten (km Hin- und Rückweg) in Rechnung gestellt werden.

3. Abweichend von Ziff.1 a) kann der Teilnehmer/Halter verbindlich 5 oder 8 Zeitstunden bei Animals-Vital nach der zum Zeitpunkt der Anmeldebestätigung geltenden Preisliste erwerben. Der Teilnehmer/Halter trägt das Risiko, die erworbenen Stunden bei Animals-Vital wahrzunehmen und erhält im Gegenzug hierfür einen Preisnachlass gegenüber der anfallenden Vergütung für die gleiche Zahl an Einzelstunden. Den Vertragsparteien bleibt das ordentliche und außerordentliche Kündigungsrecht vorbehalten.

4. Die Zahlung ist zu Beginn einer Leistungs- und Abrechnungseinheit fällig und vom Teinehmer/Halter in bar zu entrichten.

5. Wird das Entgelt nicht spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit geleistet und leistet der Schuldner auf eine Mahnung von Animals-Vital, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht, kommt der Teilnehmer/Halter durch die Mahnung in Verzug. Für die Mahnung fällt eine Aufwandsentschädigung von 5 € an. Animals-Vital ist während des Zahlungsverzugs des Teilnehmers/Halters berechtigt, die Forderung durch anwaltliche Inanspruchnahme einzufordern. Die Rechtsverfolgungskosten hat der Teilnehmer/Halter zu ersetzen.

Während der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs kann Animals-Vital eine weitere Leistungserbringung verweigern, bis die Zahlung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

§ 4 Rücktritt, Kündigung durch den Teilnehmer/Halter und Schadenersatz
1. Ist ein Zeitpunkt für die Erbringung einer Leistungseinheit gem. § 1 Zif 1 a) - c) durch Animals-Vital vereinbart, ist dies für beide Parteien bindend. Der Teilnehmer/Halter kann bis 24 Stunden vor Beginn einer Leistungseinheit zurücktreten und erhält einen geleisteten Vorschuss zurück. Es fällt eine Aufwandsentschädigung von pauschal 5 € an. Dem Teilnehmer/Halter ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist vom Teilnehmer/Halter zu beweisen.

Wird der Rücktritt nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin vom Teilnehmer/Halter erklärt, hat der Teilnehmer/Halter die Leistungseinheit gem. § 3 Zif. 1 a) und Ziff.3 zu vergüten, da davon auszugehen ist, dass Animals-Vital in dieser Höhe einen Verdienstausfall erlitten hat. Dem Teilnehmer/Halter ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

2. Im Fall des § 3 Ziff.3 kann der Teilnehmer/Halter kündigen, wenn Animals-Vital eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt und der Teilnehmer/Halter Animals-Vital erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber Animals-Vital zu erklären.

3. Eine Anmeldung zu Seminaren und Workshops kann bis zu 20 Tage, bei mehrtägigen Seminaren/Workshops bis zu 30 Tage vor Beginn kostenlos storniert werden. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Bereits bezahlte Entgelte werden zurückerstattet.

Jederzeit möglich ist die Benennung eines voll zahlenden Ersatzteilnehmers.

Teilnehmer, die danach zurücktreten oder zum Seminar/Workshop nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Erfolgt keine rechtzeitige Stornierung, eine Benennung eines Ersatzteilnehmers oder Umbuchung ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch Animals-Vital
1. Animals-Vital kann jederzeit schriftlich kündigen oder zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer/Halter nicht vertragsgemäß verhält und Animals-Vital erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder vertragsgemäßem Verhalten bestimmt hat. Das Recht zur sofortigen Kündigung/Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Teilnehmers/Halters bleibt hiervon unberührt.

2. Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der Teilnehmer/Halter sein Tier nicht art- und verhaltensgerecht behandelt und das Tier oder ein Dritter hierdurch zu Schaden kommt oder kommen kann; Animals-Vital über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat;den Nachweis gem. § 2 Nr. 2 nicht spätestens 2 Wochen nach Vertragsschluss erbringt.
Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der Teilnehmer/Halter für den hierdurch entstanden Schaden und erbrachte Aufwendungen von Animals-Vital. Bereits geleistete Vergütungen oder Teilnahmegebühren werden nicht erstattet.

3. Animals-Vital behält sich die Absage von Seminaren/Workshops aus höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund z.B. bei Ausfall/Krankheit eines Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl, etc. vor. Die angemeldeten Teilnehmer werden hiervon unverzüglich informiert und ggfs. bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 6 Haftung
Auf Schadensersatz haftet Animals-Vital – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Animals-Vital nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Animals-Vital haftet nicht für Schäden, die vom Teilnehmer/Halter und deren Hund oder Pferd verursacht werden. Ebenfalls übernimmt Animals-Vital keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen/osteopathischen Behandlung oder der Duallaktiivierung für Pferde, über die vor Beginn der Behandlung im Erstgespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.

§ 7 Nebenabreden, Schriftform
1. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

2.Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

§ 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Darüber hinaus werden die Vertragsparteien angehalten, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, aber wirksame zu ersetzen.

§ 9 Gerichtstand, Erfüllungsort
Die Durchführung der Leistungen ist an dem in § 1 Ziff. 2 genannten Ort (Erfüllungsort) geschuldet. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Erfüllungsort.